Qualifizierte Gutachten können qualifizierte Sachverständige nicht für 19,90 € oder einem ähnlichen Betrag erstellen. Angebote dieser Art gibt es im Internet, aber ohne die Garantie, dass der Verkehrswert ermittelt wurde und ohne Übernahme von Risiken für Fehler bei der Begutachtung.

Ein qualifiziertes Gutachten mit eingehender Recherche über das Wertermittlungsobjekt, Analyse der gesamten Situation rund um die Immobilie und einer eingehenden Besichtigung, welches im vollständigen umfangreichen Gutachten dargestellt und verständlich erläutert wird erfordert einen erheblich höheren Zeitaufwand.

Das Honorar für Gutachten kann frei vereinbart werden, frühere gesetzliche Regelungen sind seit August 2009 nicht mehr vorhanden. Eine Vereinbarung über das Honorar kann erfolgen

  • nach der Honorarempfehlung des Bundesverbandes der öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachevrständigen -BVS-, dessen Fachbereich Immobilienbewertung eine solche Empfehlung veröffentlicht hat,
  • auf der Grundlage eines Stundensatzes oder
  • durch eine Pauschalvereinbarung zum Honorar.
Honorarempfehlung des BVS
Anwendungsbereich:Die Honorartabelle gilt für die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken im Sinne der Sachverständigenordnung. Unter Grundstück ist ein immobilienwirtschaftliches Grundstück zu verstehen. Die Anzahl der sachenrechtlichen Grundstücke ist in der Regel unbeachtlich.
Anwendung der Honorartabelle: Maßgeblich ist der ermittelte Verkehrswert. Für die Fälle, bei denen Wertminderungen des Verkehrswertes erfolgen (z.B. Abschläge für Instandsetzungseinfluss, Reparatureinfluss, ökologische Lasten, Abbruchkosten, Erschließungsprobleme), ist das Honorar auf der Grundlage des ungekürzten Werts zu bemessen. Bei Verkehrswerten zwischen den genannten Werten für die Honorarbemessung kann linear interpoliert werden.
Berücksichtigung von Besonderheiten: Bei Vorhandensein von Besonderheiten ist das Honorar auf der Basis des Ergebnisses aus der Honorartabelle gesondert zu berechnen.

Besonderheit
 Korrektur
 mehrere Wertermittlungsstichtage,
 pro Stichtag
 + 20 %

mehrere Qualitätsstichtage,
pro Stichtag
beim Zusammenfallen von Qualitätsstichtag und Wertermittlungsstichtag: nur einnmal der Faktor pro Datum
+ 20 %

 Rechte am Grundstück
 
 Wegerecht + 20 %

 Leitungsrecht + 20 %

 Wohnungsrecht + 30 %

 Nießbrauchsrecht + 30 %

 Überbau + 30 %

 weitere Rechte
 zwischen + 10 % und 40 %


Bemerkung bei Rechten am Grundstück:Beim Zusammenfallen mehrerer Rechte sind die einzelnen Faktoren zu addieren, wenn keine Gemeinsamkeiten bei den Rechten bestehen. Gemeinsamkeiten sind z.B. ein kombiniertes Geh-, Fahr- und Leitungsrecht auf der gleichen Teilfläche eines Grundstücks. Rechte ohne Werteinfluss sind nicht zu berücksichtigen. Bei Fällen gleicher Voraussetzungen (z.B. Wohnungsrecht und Nießbrauch für die gleiche Person) wird ein Recht voll und jedes weitere Recht mit dem halben Korrekturfaktor berücksichtigt. Baulasten sind wie Rechte zu behandeln.
Aktualisierung eines früheren Gutachtens
: Das Honorar ist mit einem Faktor zwischen 0,9 und 0,6 zu multiplizieren. Die Höhe des Faktors ist abhängig vom Aufwand, der mit der Aktualisierung verbunden ist.
Zuschlag für erschwerte Bedingungen: Bei erschwerten Arbeitsbedingungen, die objektbezogen sind (z.B. Schmutz, Sicherheit, Gefahrenabwehr) ist mit dem Faktor 1,2 zu multiplizieren.
Zuschlag für besondere Leistungen: Für die Beschaffung von erforderlichen Unterlagen, örtliche Aufnahme der Gebäude und Aufmaß, Erstellung oder Ergänzung von Plänen und maßstabsbezogenen Skizzen ist ein Zuschlag von 20 % bis 50 % je nach Aufwand und Schwierigkeit  zu berücksichtigen.
Nebenkosten: Nebenkosten sind frei vereinbar. Bei Fahrten mit dem Kraftfahrzeug ist zusätzlich eine Pauschale von 0,40 € pro gefahrenem Kilometer zu berücksichtigen.
Umsatzsteuer:
Alle Angaben sind ohne gesetzliche Umsatzsteuer dargestellt.
Honorartabelle:
 Wert der Immobilie
 Honorar
 € €
 bis 100.000
 750,-
 125.000 860,-
 150.000 970,-
 175.000 1.050,-
 200.000 1.200,-
 225.000 1.250,-
 250.000 1.300,-
 300.000 1.450,-
 350.000 1.550,-
 400.000 1.650,-
 450.000 1.750,-
 500.000 1.800,-
 750.000 2.100,-
 1.000.000 2.400,-
 1.250.000 2.700,-
 1.500.000 2.900,-
 1.750.000 3.200,-
 2.000.000 3.400,-
 2.250.000 3.600,-
 2.500.000 3.800,-
 3.000.000 4.200,-
3.500.000 4.600,-
 4.000.000 5.000,-
 4.500.000 5.500,-
 5.000.000 5.900,-
7.500.000 7.800,-
 10.000.000 9.500,-
 12.500.000 11.200,-
 15.000.000 12.600,-
 17.500.000 14.000,-
 20.000.000 15.200,-
22.500.000 16.800,-
25.000.00018.300,-
 höher 20.000,-

Vereinbarung zum Stundensatz
Die Höhe des Stundensatzes ist abhängig vom Schwierigkeitsgrad des Gutachtens. Bei besonderen Gutachten wie für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei denkmalgeschützten Gebäuden oder Fällen von getrenntem Eigentum an Grund und Boden sowie Gebäude ist eine Vereinbarung zum Stundensatz der Regelfall. Das gilt auch für die Aufgaben des besonderen Städtebaurechts wie der Ermittlung von Ausgleichsbeträgen.

pauschale Honorarvereinbarung
In diesen Fällen ist das Honorar zu vereinbaren und vom Wertermittlungsobjekt und der Schwierigkeit der Aufgabe abhängig.

Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist nach dem jeweiligen gesetzlichen Satz auf das Honorar zu berücksichtigen (z.Zt. 19%)