Ein Gutachten über den Marktwert eines Grundstücks kann für ein Grundstück im sachenrechtlichen Sinn aber auch für eine wirtschaftliche Einheit erfolgen, die aus mehreren sachenrechtlichen Grundstücken besteht. Eigentumswohnungen sind im rechtlichen Sinne ebenfalls Immobilien und es gelten die gleichen Anforderungen wie für ein reales Grundstück im rechtlichen Sinne.

Die Grundstücke können bebaut oder unbebaut sein, unterschiedlich groß und unterschiedlich genutzt. Die kleinste Wertermittlung habe ich für ein Grundstück mit einer Fläche von weniger als 1 m² durchgeführt, nach oben ist die Größe unbegrenzt.

Bei jeder Verkehrswertermittlung werden Unterlagen benötigt, die das Grundstück beschreiben, seinen rechtlichen Rahmen darstellen sowie Nutzung und Kosten beschreiben.

benötigte Unterlagen:

  • Unterlagen für die rechtliche Beschreibung des Wertermittlungsobjekts wie ein Auszug aus dem Grundbuch und dem Liegenschaftskataster
  • Verträge über die Nutzung des Wertermittlungsobjektes wie Miet- und Pachtverträge, Nutzungsverträge
  • Planzeichnungen, Grundrisse, Bebauungspläne, Lagepläne und ähnliche Darstellungen des Grundstücks und seiner Bebauung
  • Informationen über Rechte Dritter an dem Grundstück wie Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, Wohnungsrechte oder Nießbrauch
  • Auskünfte über Altlasten im Boden und umweltgefährdende Stoffe in der Bebauung, aus dem Baulastenverzeichnis, über Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge
  • weitere sonstige Informationen über das Grundstück, die wertrelevant sind wie Energieausweis, Übersicht über Modernisierungen und Instandhaltungen

Bei Eigentumswohnungen, auch bei Teileigentum, werden zusätzlich benötigt:

  • Teilungserklärung
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Abrechnungen des Verwalters der Eigentumwohnungsanlage über die Bewirtschaftung der Anlage
Nicht vorhandene Unterlagen werden soweit es erforderlich ist beschafft, wenn es rechtlich möglich ist. Die Unterlagen werden nach der Gutachtenerstattung dem Auftraggeberübergeben