Für zahlreiche Sonderfälle werden Wertgutachten benötigt oder geben die Instrumente der Immobilienbewertung einen Weg für Lösungen vor. Solche Sonderfälle sind z.B.

  • Ermittlung von Entschädigungen in Fällen der Enteignung oder eines enteigungsgleichen Eingriffs in das Grundstück
  • Ankaufspreise und Ankaufsrechte für die besonderen Situationen aus der Überleitung des Rechts der DDR in das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hierzu gehören das getrennte Eigentum von Grund und Boden einerseits und des Gebäudes andererseits. Die gesetzlichen Regelungen sind dabei das Sachenrechtsbereinigungsgesetz, das Schuldrechtsanpassungsgesetz, das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz oder das Vermögenszuordnungsgesetz mit ergänzenden Regelungen in weiteren Gesetzen und Rechtsverordnungen.
  • Wirtschaftliche Auswirkungen einer Ausweisung als Denkmal nach den landesrechtlichen Denkmalgesetzen; Erstellung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zur Frage, ob durch die Ausweisung als Denkmal ein Grundstück für den Eigentümer unwirtschaftlich geworden ist.
  • Ermittlung von Verkehrswerten in städtebaulichen Sanierungsgebieten, bei denen besondere rechtliche Genehmigungen für den Ankaufspreis erfolgen müssen, um einen Kaufvertrag vollziehen zu können.
  • Ermittlung von Verkehrswerten in städtebaulichen Entwicklungsbereichen, deren rechtliche Regelungen im BauGB Genehmigungen für den Kaufpreis erfordern, um den Kauf eines Grundstücks abschließen zu können.
  • Ermittlung von Ausgleichsbeträgen in städtebaulichen Sanierungsgebieten oder Entwicklungsbereichen. Jeder Eigentümer hat die "sanierungsbedingte bzw. entwicklungsbedingte Bodenwerterhöhung" als Ausgleichsbetrag an die Gemeinde spätestens nach Abschluss der Maßnahmen zu zahlen. Diese Zahlungen überraschen oft die Grundstückseigentümer. Die dazugehörige Wertermittlung ist kompliziert und erfordert langjährige Erfahrung und hohes Fachwissen über alle damit verbundenen Zusammenhänge.
  • Verkehrs- und Mietwerte in Fällen von Ehescheidungen besonders im Rahmen des Zugewinnausgleichs erfordern eine genaue Kenntnis der dazugehörigen gesetzlichen Regelungen und besonders der Rechtsprechung, um die richtigen Qualitätsstichtage und Wertermittlungsstichtage zu berücksichtigen und die entsprechenden Wertverhältnisse sachverständig zu erfassen und zu bewerten.